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08.03.2018 - Rolle des Datenschutzbeauftragten nach der Datenschutz-Grundverordnung

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist, war für viele Unternehmen das Thema des Jahres 2018. Erstmals wurden EU-weit die Richtlinien zum Datenschutz vereinheitlicht und die Bestellung von Datenschutzbeauftragten vorgeschrieben. Ziel der Veranstaltung war, die Kompetenzen zu diesem hochaktuellen Thema auf beiden Seiten der Grenze zu vernetzen.

Die Moderation übernahm Prof. Dr. Dirk Heckmann von der Universität Passau, der den bundesweit einzigen Lehrstuhl für Internetrecht innehat. Sowohl er als auch Tereza Šamanová vom Tschechischen Industrieverband würdigten die Vorreiterrolle Deutschlands. Während die ersten Datenschutzbeauftragten in der Bundesrepublik bereits in den 1970er Jahren bestellt wurden, war diese Position in tschechischen Firmen bisher so gut wie unbekannt. In einem Punkt waren sich alle Referenten einig: trotz der unklaren Rechtslage stellt die Datenschutz-Grundverordnung auch für KMU die Chance eines Paradigmenwechsels in der Verarbeitung personenbezogener Daten dar. Der Aktualität des Themas entsprechend war die Publikumsresonanz groß. Die 32 Teilnehmer – davon 23 aus Deutschland und neun aus Tschechien – nahmen teilweise lange Wege nach Freyung auf sich. Ihre Rückmeldungen waren sehr positiv und hoben insbesondere den grenzüberschreitenden Aspekt der Diskussion hervor.

Weitere Informationen zur Veranstaltung, Fotos sowie Programm und Vortragsfolien zum Download finden Sie unter http://www.uni-passau.de/gdpr/ .

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